Informationen der Stadt und des Landkreises


Sperrung Landesstraße Breitenbach - Schmidtmühle

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - Pressemitteilung

 

Start der Straßenbauarbeiten auf der L 3180 zwischen Steinau/Schmidtmühle und Schlüchtern/Kressenbach sowie Schlüchtern/Breitenbach //  Ausführung in zwei Bauabschnitten

 

Die Landesstraße L 3180 stellt im nordöstlichen Main-Kinzig-Kreis eine Verbindung zwischen dem Steinauer Ortsteil Schmidtmühle sowie Schlüchtern/Kressenbach und Schlüchtern/Breitenbach in Richtung Schlüchtern dar. Voraussichtlich ab Montag, den 29.04.2024 müssen sich die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer jedoch auf Änderungen in der Verkehrsführung einstellen.

 

Der Landesstraßenabschnitt ist von verschiedenen Fahrbahnschäden, wie z.B. Netzrissen oder Ausmagerungen und Spurrinnen gekennzeichnet. Eine Sanierung der Fahrbahn auf einer Gesamtlänge von knapp 3,5 km ist daher hinlänglich geboten. Mit den geplanten Arbeiten kann die L 3180 nachhaltig instandgesetzt werden. In diesem Zusammenhang werden auch die vorhandenen Bushaltestellen im Bereich der Schmidtmühle nach den Gesichtspunkten der Barrierefreiheit ausgebaut. Für Menschen mit Behinderungen wird der Zugang dadurch künftig deutlich erleichert.

 

Um das heute geforderte Maß an Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden und Beschäftigten auf der Baustelle zu garantieren, ist zur Durchführung der Arbeiten an der L 3180 eine Vollsperrung allerdings unumgänglich. Um einerseits die individuellen Anforderungen aus dem technischen Ablauf berücksichtigen zu können und andererseits die unvermeidbaren Nachteile für den Verkehrsteilnehmer in einem zumutbaren Rahmen zu halten, wurden bereits weit im Vorfeld dieser Baumaßnahme Abstimmungsgespräche mit allen Beteiligten geführt und dabei unter Berücksichtigung der gültigen Richtlinien und Vorschriften die Verkehrsführung einvernehmlich festgelegt.

 

Die Abwicklung der Sanierungsmaßnahme erfolgt in zwei einzelnen Bauabschnitten, um die verkehrlichen Einschränkungen für die betroffenen Ortsteile soweit es geht zu reduzieren.

 

Zusätzlich werden im Rahmen der Straßenbaumaßnahme und der eingerichteten Vollsperrung Synergieeffekte genutzt und zeitgleich ein vorhandener Hangrutsch an der L 3180 saniert. So kann für die Verkehrsteilnehmenden eine weitere Sperrung und damit unnötige Einschränkungen vermieden werden.

 

Im Einzelnen gliedern sich die Bauabschnitte wie folgt:

1. Bauabschnitt (BA): L 3180 zwischen Steinau/Schmidtmühle und Ortseingang Schlüchtern/Kressenbach mit einer geplanten Bauzeit von Anfang/Mitte August bis Ende November 2024

 

2. Bauabschitt (BA): L 3180 zwischen Ortsausgang Schlüchtern/Kressenbach und Abzweig K 956 in Richtung Schlüchtern/Breitenbach mit einer geplanten Bautzeit von Ende April bis Anfang/Mitte August2024

 

Dementsprechend ungewöhnlich, aber nicht unüblich, startet die Baumaßnahme also im 2. Bauabschnitt zwischen Kressenbach und Breitenbach. Dies hat jedoch keine nachteiligen Auswirkungen zur Folge, sondern ermöglicht einen möglichst reibungslosen Bauablauf. Für die Anliegenden der Schmidtmühle und des Ortsteils Kressenbach ist währenddessen eine Zufahrtsmöglichkeit aus Richtung Uerzell gegeben.

 

Für den überörtlichen Verkehr, also für all diejenigen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, welche die L 3180 lediglich zur Durchfahrt von und nach Schlüchtern nutzen, wird während der Bautätigkeiten in beiden Bauabschnitten von Uerzell nach Steinau und von dort nach Schlüchtern und Breitenbach eine Umleitung eingerichtet. Die Umleitung der entgegensetzten Fahrtrichtung erfolgt entsprechend.

 

Selbstverständlich werden die Verkehrsteilnehmenden zum genauen Bauabschnittswechsel zwischen BA 2 und BA 1, sobald dieser verlässlich und konkret benannt werden kann, vorher noch einmal informiert.

 

Insgesamt investiert das Land Hessen ca. 2,1 Mio. Euro in die aufwändige Fahrbahnsanierung incl. Bushaltestellenausbau sowie Böschungssanierung und leistet damit auch einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur im nordöstlichen Main-Kinzig-Kreis.

 

Mit Beginn der Baumaßnahme werden die Verkehrsteilnehmenden gebeten, sich auf die geänderte Verkehrsführung einzustellen und genügend Fahrzeit für die Umleitungsstrecke einzuplanen.


Abfall, Verordnungen

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Corona-Pandemie 2020/2022

Corona-Regeln ab 7.2.2022


Corona-Regeln ab 16.9.2021

Die Landesregierung hat bei den Corona-Regeln eine Systemwende eingeläutet: Maßgeblich ist die Hospitalisierungsinzidenz und die Belegung der Intensivbetten. Es gibt wesentliche Veränderungen auch bei Veranstaltungen und eine Einführung der Option Zutritt für 2G ohne Einschränkungen und 3G mit Regeln für den Innenbereich.

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Corona-Regeln 2021-09-16 mit Hinweisen.p
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Corona-Regeln ab 25.6.2021


07.06.2021

Lockerungen in der Corona-Pandemie im Main-Kinzig-Kreis

Ab dem 7.6.2021 hat die Stadt Schlüchtern die Nutzung des Dorfgemeinschaftshaus wieder freigegeben. Der Gemeinschaftsraum darf gleichzeitig von max. 43 Personen im Sitzen oder 22 Personen in Bewegung genutzt werden. Die allgemeinen Corona-Regelungen wie z.B. Mindestabstand, Desinfektion und Registrierung der Teilnehmer müssen eingehalten werden.

Für private Feiern bleibt das DGH bis zum 30.6.2021 gesperrt. 


Empfehlung: Installiere die Luca-App

Nach den Lockerungen ab Pfingsten kannst Du Dich mit der Luca-App im Einzelhandel, in der Gastronomie, in Museen und Freizeitparks sowie bei anderen Veranstaltungen "ein- und auschecken". Bei Veranstaltungen im DGH und auf dem Breitenbacher Sportgelände kann sich jeder Teilnehmer*in mit der Luca-App registrieren und vermeidet mögliche Ordnungsstrafen. Damit wird Deine Anwesenheit und Teilnahme dokumentiert und es entfällt die "Zettelwirtschaft". Ferner entlastet Du die Arbeit des Gesundheitsamtes.


24.4.2021 Corona-Notbremse - bundeseinheitliche Regelungen

Da die Inzidenz im Main-Kinzig-Kreis bei ca.172 Infektionen pro 100.000 Einwohner liegt (Stand: 22.4.2021) gelten unter anderem folgende neuen Regeln:

  • nächtliches Ausgangsverbot zwischen 22:00 und 05:00 Uhr (Ausnahme Sport alleine bis 24:00 Uhr)
  • ein Haushalt trifft maximal eine Person
  • Einkauf in nicht systemrelevanten Geschäften nur mit Tests, Maske und Termin - ab Inzidenz 150 bleiben Geschäfte geschlossen
  • Schule im Wechselunterricht mit Tests - ab Inzidenz 165 Schule zu Hause
  • kontaktloser Außensport für Kinder bis 14 Jahren in Gruppen bis zu 5 Kindern
  • ...

Weitere Detailsinfos gibt es auf den Webseiten des Main-Kinzig-Kreises.

Hier weiterlesen.


4.3.2021  Erste Lockerungen nach Lockdown beschlossen


11.1.2021  Lockdown Verlängerung

Bund und Länder haben zum 11.1.2021 weitere Einschränkungen beschlossen. Für den Main-Kinzig-Kreis (außer Hanau) gilt aktuell:

  • Treffen nur noch von max. 4 Personen plus einer Person aus einem anderen Haushalt (dringende Empfehlungen auch für den privaten Bereich)
  • Gaststätten bleiben geschlossen - Verkauf nur außer Haus
  • keine touristischen privaten Reisen und Übernachtungen
  • keine kulturellen und sportliche Veranstaltungen
  • nächtliche Ausgangssperre wurde aufgehoben
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Corona-Regeln 2021-01-11.pdf
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2.11.2020  Lockdown Light

Bund und Länder haben zum 2.11.2020 weitere Einschränkungen beschlossen. Für den Main-Kinzig-Kreis gelten aktuell weitere Einschränkungen:

- Treffen nur noch von max. 5 Personen aus 2 Haushalten

- nächtliche Ausgangssperre von 21:00 bis 05:00 Uhr

- Gaststätten müssen schließen - Verkauf nur außer Haus

- keine touristischen privaten Reisen und Übernachtungen

- keine kulturellen und sportliche Veranstaltungen

- das DGH, Kinderspielplatz und weitere öffentliche Gebäude sind gesperrt.


1.8.2020  weitere Lockerungen

Sport mit Kontakt unter Einhaltung der AHA-Regeln ist wieder erlaubt.



2.7.2020 Bürgerinformation der Stadt Schlüchtern

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Bürgerinformation 2020-07-02.pdf
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9.5.2020 Lockerungen

Erste Lockerungen für Sportstätten und Spielplatz wurden beschlossen:

Ein Trainingsbetrieb ist auf dem Sportplatz und im DGH unter Einhaltung von Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen wieder möglich. Auch der Kinderspielplatz ist wieder geöffnet.

Dies ist ein Musterbeispiel. Auf dem Breitenbacher Spielplatz dürfen maximal 11 Kinder spielen.
Dies ist ein Musterbeispiel. Auf dem Breitenbacher Spielplatz dürfen maximal 11 Kinder spielen.


12.3.2020  Lockdown

Ein einmaligen Vorgang und eine Vielzahl von Einschränkungen der persönlichen Freiheit. Der Corona-Virus gefährdet weltweit die Gesundheit aller Menschen.

 

Wegen der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen wurden von der Stadt und dem Land Hessen am 12.3.2020 alle öffentlichen Gebäude und Sportstätten gesperrt. Davon betroffen sind vor allem alle Räume des Dorfgemeinschaftshauses und der öffentlichen Plätze wie der Sportplatz und die Freizeitanlage im Bühl. Ferner wurden alle Veranstaltungen wie z.B. Jahreshauptversammlungen, Osterfeuer, ... abgesagt.

 

Mit diesen Maßnahmen soll eine schnelle Ausweitung der Pandemie vermieden werden.


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Lärmschutzregelungen 2020-Stadt Schlücht
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Geflügelpest 2021

In Freiensteinau ist im Januar auf einem privaten Geflügelbetrieb die Geflügelpest ausgebrochen. Das hat auch Auswirkungen auf die Region. Breitenbach gehört zum Beobachtungsgebiet.

Zur Info steht die Allgemeinverfügung zum Umgang mit der Influenza zum Download bereit. 

Besonders Geflügelbesitzer betrifft diese Verfügung. Der Main-Kinzig-Kreis rät: Lasst die eigene Tiere derzeit vorsorglich im Stall.

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Geflügelpest 2021 Allgemeinverfügung.pdf
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Geflügelpest 2021 Sperrgebiet.PDF
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Geflügelpest 2021 Beobachtungsgebiet.PDF
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